Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: was sie zahlt

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz gibt die europäische Krankenversicherungskarte Zugang zur STAATLICHEN Versorgung des Reiselands, zu den dort geltenden Bedingungen. Außerhalb dieses Raums greift die gesetzliche Kasse nur, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Den medizinischen Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie in keinem Fall, auch nicht innerhalb Europas.

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Die gesetzliche Krankenversicherung reicht weiter ins Ausland, als viele annehmen, und sie endet an einer Stelle, die kaum jemand kennt.

Was die Karte leistet

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz gibt die europäische Krankenversicherungskarte Zugang zur STAATLICHEN Versorgung des Reiselands. Der Anspruch ist dabei der eines Versicherten DIESES Landes, zu DESSEN Bedingungen. Das ist eine wichtige Unterscheidung:

  • Wo das Reiseland eine Selbstbeteiligung kennt, trägt sie der Reisende.
  • Wo die Versorgung privat organisiert ist, greift die Karte nicht.
  • Wo eine Klinik nicht am staatlichen System teilnimmt, rechnet sie selbst ab.

Wo sie endet

Außerhalb dieses Raums greift die gesetzliche Kasse nur, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Für die meisten Fernreiseziele gibt es keines, und die Behandlung wird privat abgerechnet, häufig gegen Kostenübernahme im Voraus.

Die Position, die sie nirgends trägt

Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht in Europa, nicht außerhalb, in keinem Fall. Und er ist bei jedem Reiseziel unserer Länder-Erhebung die größte Einzelposition, weil ein Flug mit ärztlicher Begleitung an Bord nach Entfernung abgerechnet wird.

Damit ist die Frage nach einer zusätzlichen Deckung keine der Vorsicht, sondern der Arithmetik: die eine Position, die niemand sonst trägt, ist auch die teuerste.

Häufige Fragen

  • Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
    Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz gibt die europäische Krankenversicherungskarte Zugang zur staatlichen Versorgung des Reiselands, zu den dort geltenden Bedingungen. Außerhalb dieses Raums greift sie nur, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht, und das ist bei den meisten Fernreisezielen nicht der Fall.
  • Was heißt staatliche Versorgung genau?
    Die Karte verschafft dieselben Ansprüche, die ein Versicherter des REISELANDS hätte, zu dessen Bedingungen. Wo dieses Land eine Selbstbeteiligung kennt, trägt sie der Reisende. Wo die Behandlung ohnehin privat erfolgt, greift die Karte nicht.
  • Übernimmt die gesetzliche Kasse den Rücktransport?
    Nein, und das ist die wichtigste Grenze. Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auch nicht bei einer Erkrankung innerhalb Europas. Er ist bei jedem Reiseziel die größte Einzelposition.
  • Braucht man trotz gesetzlicher Kasse eine Reiseversicherung?
    Für Europa hängt es davon ab, welches Risiko getragen werden soll: die Karte deckt die staatliche Behandlung, nicht den Rücktransport, nicht die Selbstbeteiligung des Reiselands und nicht die private Klinik. Für Reiseziele ohne Abkommen ist die Frage keine des Ergänzens, sondern des Ersetzens.