Auslandskrankenversicherung: was sie deckt und wann sie zählt

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise trägt, und sie übernimmt den medizinischen Rücktransport nach Deutschland, den die gesetzliche Kasse gar nicht trägt. Vorgeschrieben ist sie für deutsche Staatsangehörige auf keiner Reise. Sie entscheidet nicht über die Einreise, sondern über die Rechnung.

3 Min. Lesezeit

Die Auslandskrankenversicherung ist der Reiseschutz, nach dem in Deutschland am häufigsten gesucht wird. Sie ist auch der, bei dem am häufigsten das Falsche verglichen wird: der Preis, statt der Position, die im Schadenfall zählt.

Wo die gesetzliche Kasse endet

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz greift die europäische Krankenversicherungskarte. Sie verschafft Zugang zur STAATLICHEN Versorgung des Reiselands, zu den dort geltenden Bedingungen. Das heißt in der Praxis: Selbstbeteiligungen des Reiselands zahlt der Reisende, private Kliniken rechnen ohnehin selbst ab, und ein Rücktransport nach Deutschland ist keine Leistung der gesetzlichen Kasse.

Außerhalb dieses Raums greift sie nur, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Für die meisten Fernreiseziele gibt es keines, und die Behandlung wird privat abgerechnet, oft gegen Kostenübernahme im Voraus.

Der Rücktransport ist die Zahl, an der zu messen ist

Bei jedem Reiseziel unserer Länder-Erhebung ist der medizinische Rücktransport nach Deutschland die größte Einzelposition. Der Grund ist die Entfernung, nicht das Preisniveau: ein Flug mit ärztlicher Begleitung an Bord wird nach Strecke abgerechnet, und ein Linienflug im Sitz ist für einen Patienten, der liegen muss, keine Alternative.

Daraus folgt die Reihenfolge, in der zu vergleichen ist. Nicht der Beitrag zuerst, sondern:

  1. Die Deckungssumme für Krankheitskosten, gemessen an der Notoperation und am Krankenhaustag des Reiselands.
  2. Der Rücktransport: ob er ohne Obergrenze gedeckt ist, und wer über die medizinische Notwendigkeit entscheidet.
  3. Vorerkrankungen: was ein bestehendes Leiden aus der Deckung nimmt.
  4. Die Assistance: eine erreichbare Zentrale, die die Kostenübernahme gegenüber der Klinik erklärt, statt einer Erstattung nach der Rückkehr.

Die Marke, die Deutschland am häufigsten sucht

Die meistgesuchte Marke dieses Markts ist nicht einer der Versicherer unseres Vergleichs, sondern der Automobilclub: ADAC Auslandskrankenschutz im Test liest die Bedingungen des Tarifs Basis und findet dort eine Auffälligkeit, die für den Vergleich zählt. Das Dokument nennt für die Heilbehandlung KEINE Versicherungssumme, und der Rücktransport wird nicht bis zu einem Betrag erstattet, sondern vom Versicherer organisiert. Wer Verträge über die Höhe der Krankensumme vergleicht, findet dort nichts zu vergleichen.

Bei ERGO Reiseversicherung, der zweitmeistgesuchten Marke, liegt es ähnlich, und die Bedingungen sagen offen warum: der Umfang der Leistung richtet sich nach der VEREINBARTEN Versicherungssumme. Die Zahl steht im Vertrag, nicht im öffentlichen Dokument. Dazu kommt dort eine Definition, die kaum jemand beim Vergleichen bedenkt: als Ausland gilt nicht das Land des gewöhnlichen Aufenthalts.

Was diese Seite nicht behauptet

Sie nennt keinen Beitrag, weil ein Beitrag ohne Reise nichts sagt: Alter, Dauer, Reiseziel und Personenzahl bestimmen ihn. Die Preise auf dieser Website stammen aus echten Abfragen des Vergleichsrechners, mit dem Datum der Abfrage daneben. Und sie nennt keine Empfehlung eines einzelnen Vertrags: welcher passt, hängt an der teuersten Position des jeweiligen Reiseziels.

Häufige Fragen

  • Ist eine Auslandskrankenversicherung vorgeschrieben?
    Für deutsche Staatsangehörige auf keiner Reise. Kein Reiseziel dieser Seite verlangt einen Versicherungsnachweis bei der Einreise. Die Frage ist keine der Vorschrift, sondern der Rechnung: wer ohne Deckung behandelt wird, zahlt selbst.
  • Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
    Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz übernimmt sie über die europäische Krankenversicherungskarte die staatliche Versorgung, zu den Bedingungen des Reiselands. Außerhalb dieses Raums greift sie nur, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht, und den Rücktransport trägt sie in keinem Fall.
  • Was ist der Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung?
    Zwei verschiedene Produkte für zwei verschiedene Zeitpunkte. Die Auslandskrankenversicherung greift während der Reise und zahlt Behandlung und Rücktransport. Die Reiserücktrittsversicherung greift VOR der Reise und ersetzt die Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten wird. Wer beides braucht, braucht beides.
  • Woran erkennt man eine ausreichende Deckungssumme?
    An der teuersten Position, nicht an der häufigsten. Ein Krankenhaustag kostet in den Vereinigten Staaten ein Vielfaches dessen, was er in Ägypten kostet, und der Rücktransport liegt bei jedem Reiseziel darüber. Die Kostentabelle der jeweiligen Länderseite nennt die gemessenen Beträge; daran ist die Summe zu messen.
  • Deckt sie bestehende Erkrankungen?
    Nicht selbstverständlich, und das ist der häufigste Grund, warum eine bestehende Police im Schadenfall nicht zahlt. Manche Verträge schließen jede Behandlung aus, die mit einem vorbestehenden Leiden zusammenhängt, andere decken den akuten Notfall. Der Unterschied steht in den Bedingungen, nicht im Preis.