Unabhängige Versichereranalyse · Aktualisiert am 4. September 2026
ADAC Auslandskrankenschutz: Bedingungen im Test 2026
Der Rücktransport wird organisiert, nicht erstattet.
3,4/5
HelloSafe-Note Note im Detail
-
Leistungen 3,6
-
Preis-Leistung 3,4
-
Service 3,6
-
Vertrauen 3,0
-
Ideal für
Reisende, die eine Zentrale wollen, die den Rücktransport selbst organisiert.
Unsere Analyse
Der Rücktransport wird organisiert, nicht erstattet.
ADAC ist die meistgesuchte Reiseversicherungsmarke Deutschlands, und der Auslandskrankenschutz Basis ist dabei kein Produkt wie die anderen im Vergleich. Wir haben die Verbraucherinformationen zum Tarif Basis gelesen, mit Versicherungsbeginn ab dem 1. November 2025, und der auffälligste Befund ist eine Abwesenheit: das Dokument nennt für die Heilbehandlung im Ausland KEINE Versicherungssumme. Es sagt, dass die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen erstattet werden, und nennt keinen Betrag. Wer gewohnt ist, Verträge über die Höhe der Krankensumme zu vergleichen, findet hier nichts zu vergleichen, und muss auf etwas anderes schauen.
Der Tarif Basis ist ein Assistance-Produkt, das als Krankenversicherung auftritt, und beurteilt werden muss es an dieser Eigenschaft. Wer eine vergleichbare Deckungssumme sucht, findet sie hier nicht, weil das Dokument keine nennt; wer Wert auf eine Zentrale legt, die den Rücktransport selbst organisiert und die Kostenübernahme gegenüber der Klinik erklärt, findet genau das. Die Rückseite dieser Bauweise ist die Entscheidungsbefugnis: über den Rücktransport entscheiden zwei Ärzte gemeinsam, und einer davon ist der Arzt des Versicherers. Vor der Buchung lohnt daher ein Blick in den Versicherungsschein, denn dort und nicht in den Verbraucherinformationen stehen die Höchstgrenzen der Leistungen. ADAC ist nicht Teil unseres Vergleichsrechners: diese Bewertung stützt sich allein auf die Bedingungen, nicht auf einen Preis, den wir abgefragt hätten.
Das Dokument nennt für die Heilbehandlung keine Versicherungssumme. Es nennt keinen Betrag, und daraus lässt sich keiner ableiten.A. Fruchard · Co-fondateur de HelloSafe, expert en assurance voyage
Das Wichtigste
- Der Rücktransport wird vom Versicherer organisiert, nicht nur erstattet.
- Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus im Ausland.
- Unterkunft einer Begleitperson im selben Krankenhauszimmer ist gedeckt.
- Begleitperson bei minderjährigen Versicherten in jedem Fall übernommen.
- Personenbergung bis 15 000 Euro, ausdrücklich auch im Todesfall.
Darauf achten
- Die Bedingungen nennen KEINE Versicherungssumme für die Heilbehandlung.
- Die Höchstgrenzen stehen im Versicherungsschein, nicht im öffentlichen Dokument.
- Über den Rücktransport entscheidet auch der Arzt des Versicherers.
- Zahnersatz, Kronen, Implantate und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.
- Kur, Sanatorium und Rehabilitation sind ausgeschlossen.
Warum HelloSafe vertrauen?
Diese Analyse ist kein Abschreiben der Marketingseite. Wir haben die offiziellen Versicherungsbedingungen gelesen, Wartezeiten und Erstattungen extrahiert und jeden Anbieter dieses Marktes nach denselben Kriterien verglichen. Kein kommerzieller Einfluss auf die Noten.
- 13Versicherer verglichen
- 2offizielle Bedingungen gelesen
- 4. September 2026Zahlen geprüft am
- 0 €die Analyse bleibt für Sie kostenlos
Kurzprofil
Auf einen Blick
- Schwerpunkt
- Auslandskrankenschutz du club automobile, sans plafond monétaire écrit pour les frais de traitement
- Risikoträger
- ADAC
- Aufsicht
- BaFin
Was gedeckt ist
Leistungen
Erstattet werden die Erstversorgung durch den Notarzt, die medizinisch notwendige Untersuchung und Behandlung, Röntgendiagnostik, die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten sowie von Frühgeburten bis einschließlich der 36. Woche. Bei stationärer Behandlung kommen Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus hinzu, dazu die Unterkunft einer Begleitperson im selben Zimmer. Vier Positionen tragen dagegen eine Zahl: Personenbergung bis 15 000 Euro pro versicherter Person, Beerdigung oder Feuerbestattung am Sterbeort bis 10 000 Euro anstelle einer Überführung, Krankenbesuch von Angehörigen bis 1 000 Euro pro Versicherungsfall, und ein amtlich anerkannter Dolmetscher bis 200 Euro. Zahnbehandlung ist auf schmerzstillende Maßnahmen und einfache Füllungen begrenzt, mit Reparatur von Zahnersatz und provisorischem Ersatz; neue Kronen, Implantate, Brücken und Prothesen sind ausgeschlossen, ebenso Kieferorthopädie.
| Auslandskrankenschutz Basis | |
|---|---|
| Rückführung | Tatsächliche Kosten |
Wartezeiten
| Geltungsbereich | Le tarif Basis couvre les maladies et blessures survenant À L'ÉTRANGER, sans liste de pays dans le document collecté. |
|---|
Der Rücktransport ist die eigentliche Besonderheit dieses Vertrags. Er wird nicht bis zu einem Betrag erstattet, er wird vom Versicherer DURCHGEFÜHRT oder VERANLASST, und über Zeitpunkt und Transportmittel entscheiden der ADAC Arzt und der behandelnde Arzt gemeinsam. Die Bedingungen nennen den Maßstab, den sie anlegen: sinnvoll kann der Rücktransport etwa dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Die Kosten einer Begleitperson werden übernommen, wenn die Begleitung angeordnet oder medizinisch erforderlich ist, und bei minderjährigen Versicherten in jedem Fall. Für das Krankenhaus im Ausland gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung ab, mit einer Einschränkung, die im Dokument steht: die Erklärung bedeutet nicht, dass die Leistungspflicht anerkannt wird, und ein ausgezahlter Betrag ist zurückzuzahlen, wenn kein Anspruch bestand.
Ausschlüsse
- Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen
- kosmetische Behandlung und Schönheitsoperationen
- kieferorthopädische Maßnahmen
- Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken, Prothesen)
Was es kostet
Preise
Erstattungsbeispiele
Blinddarm auf Kreta, Operation am zweiten Urlaubstag
Eine versicherte Person wird in einer griechischen Klinik notoperiert und liegt danach voraussichtlich fünf Tage stationär. Die Klinik verlangt eine Zahlungszusage, bevor sie behandelt.
Erstattung Der Versicherer gibt die Kostenübernahmeerklärung ab, und die erstattungsfähigen Kosten werden direkt mit der Klinik abgerechnet. Ein Rücktransport steht nicht zur Debatte, weil die Prognose deutlich unter dem Maßstab von 14 Tagen liegt. Die Erklärung ist nach den Bedingungen kein Anerkenntnis: Kosten, für die kein Anspruch besteht, sind zurückzuzahlen.
Bandscheibenvorfall in Thailand, drei Wochen Prognose
Nach einem Unfall in Thailand rechnet der behandelnde Arzt mit einer stationären Behandlung von etwa drei Wochen. Die Familie in Deutschland fragt nach einem Rücktransport.
Erstattung Die Prognose liegt über dem Maßstab von 14 Tagen, den die Bedingungen nennen. Der ADAC Arzt und der behandelnde Arzt entscheiden gemeinsam über Zeitpunkt und Transportmittel, und der Versicherer führt den Transport durch oder veranlasst ihn. Die Kosten einer medizinisch erforderlichen Begleitung sind mitgedeckt. Nicht der Reisende bestellt den Flug, sondern die Zentrale.
Zahn bricht in Marokko, die Krone ist alt
Eine versicherte Person verliert eine Krone und hat starke Schmerzen. Der Zahnarzt vor Ort schlägt eine neue Krone vor, mit Abdruck und Laborarbeit.
Erstattung Gedeckt sind die schmerzstillende Behandlung und ein provisorischer Ersatz in einfacher Ausführung. Die NEUE Krone ist nach den Bedingungen ausgeschlossen, wie jede Neuanfertigung von Zahnersatz. Die dauerhafte Versorgung erfolgt nach der Rückkehr, auf Kosten der gewöhnlichen Zahnversorgung, nicht der Reiseversicherung.
Im Vergleich
Im Vergleich
- 1 Safe Nomad Safe Nomad: Krankheitskosten zu den tatsächlichen Kosten, ohne Höchstsumme, für lange Aufenthalte
- 2 Safe Care Safe Care: 500.000 € Krankheitskosten, ohne Gepäck- und ohne Rücktrittsleistung
- 3 Go Explore + Go Explore +: 500.000 € Krankheitskosten, ohne Reiserücktritt und mit 500 € Gepäck
- 4 SafeTrip Tourism SafeTrip Tourism: 500.000 € Krankheitskosten, Reiserücktritt bis 6.000 €, Risikosportarten eingeschlossen
- 5 Safe Start Safe Start: 500.000 € Krankheitskosten und 12.000 € Reiseabbruch, ohne Reiserücktritt
Finanzstärke
Wer trägt das Risiko?
- Risikoträger
- ADAC
- Aufsicht
- BaFin · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Services
Services
- Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus im Ausland
- Krankenrücktransport durch den Versicherer organisiert
- Rooming-In einer Begleitperson im Krankenhaus
Partner-Alternativen
Go Annual: Jahresvertrag mit Reiserücktritt bis 7.000 €, höchstens 90 Tage pro Reise
Angebot einholen Go AnnualGo Explore: die niedrigste Höchstsumme des Vergleichs, 250.000 €, und 250 € Gepäck
Angebot einholen Go ExploreGo Explore +: 500.000 € Krankheitskosten, ohne Reiserücktritt und mit 500 € Gepäck
Angebot einholen Go Explore +Go Protect: 44,30 € für vierzehn Tage USA, mit Reiserücktritt bis 12.000 €
Angebot einholen Go ProtectSafe Cancel: reiner Reiserücktritt bis 12.000 €, ohne Auslandskrankenschutz
Angebot einholen Safe CancelHäufige Fragen
Häufige Fragen
-
Wie hoch ist die Deckungssumme beim ADAC Auslandskrankenschutz Basis?
Das von uns gelesene Dokument nennt keine. Die Bedingungen sagen, dass die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen im Ausland erstattet werden, und führen dazu keinen Betrag auf. Die Höchstgrenzen der Leistungen nennt der Vertrag an anderer Stelle, nämlich im Versicherungsschein. Daraus lässt sich weder ein Plafond noch eine unbegrenzte Deckung ableiten, und wir tun es nicht. -
Wer entscheidet über den Rücktransport nach Deutschland?
Der ADAC Arzt und der behandelnde Arzt gemeinsam, über Zeitpunkt und Transportmittel. Die Bedingungen nennen als Maßstab, dass ein Rücktransport etwa dann sinnvoll sein kann, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. -
Übernimmt ADAC die Kosten einer Begleitperson?
Ja, unter zwei Bedingungen: wenn die Begleitung oder Betreuung vom Versicherer, dem Transportunternehmen oder den Behörden angeordnet ist, oder wenn sie medizinisch erforderlich ist. Bei minderjährigen versicherten Personen werden die Kosten in jedem Fall übernommen. -
Was ist eine Kostenübernahmeerklärung, und was bedeutet sie nicht?
Der Versicherer erklärt dem Krankenhaus im Ausland, die erstattungsfähigen Kosten zu übernehmen, damit der Patient nicht selbst vorstrecken muss. Die Bedingungen schränken das ausdrücklich ein: die Erklärung bedeutet nicht, dass die Leistungspflicht anerkannt wird. Ist erkennbar, dass es sich um nicht versicherte Kosten handelt, kann eine Sicherheit verlangt werden, und ein bereits ausgezahlter Betrag ist zurückzuzahlen, wenn kein Anspruch bestand. -
Welche Zahnbehandlung ist gedeckt?
Schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten, Röntgendiagnostik, und die Anfertigung provisorischen Zahnersatzes in einfacher Ausführung. Nicht gedeckt sind kieferorthopädische Maßnahmen und die Neuanfertigung von Zahnersatz wie Kronen, Implantate, Brücken und Prothesen. -
Welche Beträge nennen die Bedingungen überhaupt?
Vier, und alle betreffen Nebenpositionen: Personenbergung bis 15 000 Euro pro versicherter Person, auch im Todesfall; Beerdigung oder Feuerbestattung am Sterbeort bis 10 000 Euro anstelle einer Überführung; Krankenbesuch von nahestehenden Personen bis 1 000 Euro pro Versicherungsfall, wenn der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich mehr als zwei Wochen dauert; und ein amtlich anerkannter Dolmetscher bis 200 Euro pro Versicherungsfall. -
Was ist generell ausgeschlossen?
Die Bedingungen nennen unter anderem Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen, kosmetische Behandlung und Schönheitsoperationen. Bei der Zahnbehandlung kommen Kieferorthopädie und neuer Zahnersatz hinzu. Für eine vollständige Liste gilt das Bedingungswerk, nicht diese Zusammenstellung. -
Kann ich ADAC über diesen Vergleich abschließen?
Nein. ADAC gehört nicht zum Katalog, den unser Vergleichsrechner führt, und diese Seite nennt deshalb keinen Preis und kein Angebot. Sie ist eine Analyse der Bedingungen, geschrieben weil diese Marke die meistgesuchte des deutschen Marktes ist. Der Abschluss läuft über ADAC selbst.
Transparenz
Quellen
- Offizielle Vertragsdokumente - Zahlen geprüft am 4. September 2026
- BaFin : Register · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht