Auslandskrankenversicherung für die Familie: wer als Kind zählt, und bis wann
Ein Familientarif der Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel zwei Erwachsene und deren Kinder zu einem Beitrag. Entscheidend ist die Altersgrenze für die Kinder, und sie unterscheidet sich stark: in den für diese Website gelesenen deutschen Bedingungswerken reicht sie vom vollendeten 18. bis zum 28. Lebensjahr. Bei mehreren Anbietern müssen alle versicherten Personen namentlich im Versicherungsschein stehen.
Auslandskrankenversicherung für die Familie ist nach der reinen Suchmenge das zweitgrößte Thema dieses Marktes nach dem Langzeitaufenthalt. Die Frage dahinter klingt einfach und ist es nicht: was genau versteht ein Vertrag unter Familie?
Familientarif ist kein geschützter Begriff
Jeder Anbieter definiert ihn selbst, in einem eigenen Absatz seines Bedingungswerks, und die Definitionen decken sich nicht. Drei Größen unterscheiden sie: das Höchstalter der Kinder, die zulässige Personenzahl und die Frage, ob Verwandtschaft oder gemeinsamer Wohnsitz vorausgesetzt werden.
Die weitgehendste Formulierung unserer Lektüre steht bei der Allianz, in den AVB25 zum Premium-Paket, gelesen am 4. September 2026. Der Familien- und Paarbeitrag gilt dort für bis zu zwei Erwachsene, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsamem Wohnsitz, und für Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder sind in beliebiger Anzahl versicherbar, ansonsten maximal sechs. HanseMerkur schreibt in den VB-RKS 2024 dieselbe Öffnung mit anderen Worten: maximal zwei Erwachsene, mindestens ein mitreisendes und maximal sieben Kinder bis zum 21. Geburtstag, und es ist nicht notwendig, dass die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Für Patchwork-Konstellationen und für Reisen mit befreundeten Familien ist das der entscheidende Satz.
Barmenia und Gothaer, die seit der Fusion dasselbe Bedingungswerk ausliefern (AVB/Travel+, Stand 01.10.2025), zählen dagegen auf, wer zur Familie gehört, und knüpfen daran eine Bedingung: die Familie hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Kinder umfassen dort ausdrücklich auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, ebenso bei der DKV.
Die Altersgrenze, Vertrag für Vertrag
| Kinder mitversichert bis | Vertrag, wie gelesen |
|---|---|
| Vollendung des 18. Lebensjahres | ARAG Familientarif RKSF, Stand 5.2026 |
| Vollendung des 18. Lebensjahres | Continentale Tarif ERK-56, gültig ab 01.01.2022 |
| Vollendung des 20. Lebensjahrs | Debeka-AVB-RV, Stand 1. Juli 2025 |
| 21. Geburtstag | Allianz Premium-Paket, AVB25 |
| 21. Geburtstag | HanseMerkur Reiseschutz Platin, VB-RKS 2024 |
| 21. Geburtstag | HUK-COBURG, Stand 06.2026 (unverheiratete Kinder) |
| Vollendung des 23. Lebensjahres | ADAC Auslandskrankenschutz, ab 01.11.2025 |
| Vollendung des 25. Lebensjahres | DKV FamilyMed Tarif RDN, Ref. B 581 (5.26) |
| Vollendung des 25. Lebensjahres | TravelSecure und Würzburger, AVB-AR 09/2026 |
| unter 28 Jahren, in Ausbildung ohne Grenze | Europ Assistance Premium, VB EA PR JS 2023 |
Zehn Verträge, sieben verschiedene Grenzen. Ein neunzehnjähriges Kind ist bei ARAG und Continentale nicht mehr dabei, bei der DKV noch sechs Jahre lang.
Europ Assistance geht am weitesten und knüpft die Ausnahme an einen Nachweis: eigene Kinder ohne Altersbegrenzung, solange sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden und bei den Eltern oder einem Elternteil mit Erstwohnsitz gemeldet sind; als Nachweis wird eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis verlangt, und der Schutz endet automatisch mit dem Ende oder Abbruch der Ausbildung. Im selben Absatz steht ein Satz, den kein anderer gelesener Vertrag so führt: Personen mit einer anerkannten Behinderung können ohne Altersgrenze im Tarif Familie mitversichert werden.
Die Meldepflicht, und was sie im Schadenfall bedeutet
Zwei Modelle stehen sich gegenüber. ARAG verlangt, dass Familienangehörige im Versicherungsschein namentlich und mit Geburtsdatum aufgeführt oder nachgemeldet sind; die Allianz schreibt, alle versicherten Personen seien namentlich aufzuführen. Die Debeka macht das Gegenteil und versichert Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs namenslos und beitragsfrei mit.
Das ist kein Verwaltungsdetail. Bei einem Vertrag mit Namenspflicht ist ein nicht gemeldetes Kind kein versichertes Kind. Bei der DKV hängt sogar die Fortführung nach dem 25. Geburtstag daran: sie erfolgt nur, wenn das Kind vor diesem Tag mit Name und Geburtsdatum gemeldet wurde. Und bei Europ Assistance sind leibliche Kinder, die erst nach Versicherungsabschluss hinzukommen, auch ohne Meldung mitversichert, solange die Höchstgrenze von sieben zusätzlichen Personen unter 28 Jahren nicht überschritten wird.
Was ein Familientarif zusätzlich leistet
Die Leistung, die es nur im Familientarif gibt, betrifft nicht die Behandlung, sondern die Kinder des Erkrankten. Der ADAC beschreibt den Fall genau: wenn mitversicherte minderjährige Kinder den Auslandsaufenthalt abbrechen müssen, weil keine Betreuungsperson vorhanden ist, werden die Kosten für ihre Betreuung vor Ort und ihre Rückreise erstattet. Barmenia und Gothaer führen dieselbe Leistung als Notfallbetreuung von Kindern im Familientarif mit 100 Prozent Erstattung. Die Continentale übernimmt bei minderjährigen versicherten Personen zusätzlich die Rücktransportkosten für einen Erziehungsberechtigten als Begleitperson und organisiert den Rücktransport selbst.
Die DKV zahlt im FamilyMed-Tarif bei vollstationärer Krankenhausbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld. Wie hoch, steht nicht im Bedingungswerk, sondern im Versicherungsschein, und das ist bei dieser Marke kein Einzelfall: die Deckungssummen der deutschen Reiseverträge stehen mehrheitlich nicht im öffentlichen Dokument. Was das für einen Vergleich bedeutet, steht in Auslandskrankenversicherung: was sie deckt und wann sie zählt.
Zwei Fälle, die ein Familientarif nicht löst
Ein Kind allein im Ausland. Sobald ein Kind ohne die versicherten Eltern reist, greifen die Betreuungsklauseln nicht, und die Altersgrenze wird zur harten Grenze. Für ein Austauschjahr oder ein Auslandssemester ist ein Vertrag für den Zweck die passendere Bauform, siehe Auslandskrankenversicherung für Studenten.
Eine lange Reise. Der Familientarif ändert die Höchstdauer je Reise nicht. Sie bleibt dieselbe wie im Einzeltarif, meist zwischen 45 und 70 Tagen, und ist in Langzeit-Auslandskrankenversicherung Vertrag für Vertrag aufgeschrieben.
Was diese Seite nicht behauptet
Sie nennt keinen Familienbeitrag. Er hängt an der Personenzahl, am Alter der Erwachsenen, an der Reisedauer und am Geltungsbereich. Und sie sagt nicht, welcher Familientarif der beste ist: das entscheidet das Alter des ältesten mitreisenden Kindes, und diese Zahl ist in jedem Haushalt eine andere.
Häufige Fragen
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Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?
Das ist die Frage, bei der die Verträge am weitesten auseinandergehen. ARAG beendet den Schutz im Familientarif RKSF mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die Continentale im Tarif ERK-56 ebenso. Der ADAC geht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, DKV FamilyMed bis 25. Europ Assistance versichert im Tarif Familie Personen unter 28 Jahren und eigene Kinder sogar ohne Altersbegrenzung, solange sie in Ausbildung oder Studium sind. Es gibt für diese Grenze keine Marktnorm. -
Müssen die Erwachsenen verheiratet sein oder zusammenwohnen?
Nicht überall. Die Allianz schreibt in den AVB25 zum Premium-Paket, der Familien- und Paarbeitrag gelte für bis zu zwei Erwachsene, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsamem Wohnsitz. HanseMerkur formuliert es in den VB-RKS 2024 gleichlautend: es ist nicht notwendig, dass die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Barmenia und Gothaer verlangen dagegen im AVB/Travel+, dass die Familie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. -
Wie viele Kinder dürfen mitversichert werden?
Auch das steht im Vertrag. Die Allianz versichert eigene Kinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal sechs. HanseMerkur nennt mindestens ein mitreisendes und maximal sieben Kinder. Europ Assistance zieht die Grenze bei sieben zusätzlichen Personen unter 28 Jahren. Wer mit einer großen Gruppe reist, prüft diese Zahl vor dem Beitrag. -
Muss jedes Kind namentlich gemeldet werden?
Bei den meisten Verträgen ja, bei einem ausdrücklich nicht. ARAG verlangt, dass Familienangehörige im Versicherungsschein namentlich und mit Geburtsdatum aufgeführt oder nachgemeldet sind. Die Allianz schreibt, alle versicherten Personen seien namentlich aufzuführen. Die Debeka dagegen versichert Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs namenslos und beitragsfrei mit. Der Unterschied entscheidet im Schadenfall darüber, ob ein Kind überhaupt versichert war. -
Was passiert, wenn ein Kind während der Vertragslaufzeit die Altersgrenze erreicht?
Der Schutz endet für dieses Kind, nicht für den Vertrag. Die Allianz schreibt den Fall wörtlich aus: hat ein versichertes Kind während der Vertragslaufzeit seinen 21. Geburtstag, endet der Versicherungsschutz mit diesem Tag. Die DKV führt die Versicherung stattdessen als Einzelversicherung zum dann gültigen Beitrag fort, allerdings nur, wenn das Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Name und Geburtsdatum gemeldet wurde. -
Was leistet ein Familientarif zusätzlich?
Vor allem eine Betreuungsleistung. Der ADAC erstattet die Kosten für die Betreuung der mitversicherten minderjährigen Kinder vor Ort und deren Rückreise, wenn keine Betreuungsperson vorhanden ist. Barmenia und Gothaer führen eine Notfallbetreuung von Kindern im Familientarif mit 100 Prozent Erstattung. Die Continentale übernimmt bei minderjährigen Versicherten die Rücktransportkosten für einen Erziehungsberechtigten als Begleitperson.